Plastische Chirurgie - Schönheitsoperationen Informationen

Veränderung und Wiederherstellung des menschlichen Körpers


Eine Bauchstraffung wird von einem Ästhetisch-Plastischen Chirurgen durchgeführt und hat als Ziel eine deutliche Verbesserung der Kontur des Bauches durch eine chirurgische Bauchdeckenplastik.

Eine solche Operation kommt für Sie in Frage, wenn sich Ihre Bauchhaut nach einer Schwangerschaft oder in Folge einer Gewichtsreduktion nur unzureichend zurück gebildet hat. Weiterhin ermöglicht Ihnen die Operation die Entfernung überproportional großer Fettansammlungen in Ober- bzw. Unterbauch, die ansonsten mit Ekzembildung und Pilzinfektionen einhergehen. Sollten Sie unter einer Verformung des Bauches leiden, z.B. nach unzulänglicher Rückbildung der Muskulatur durch starke Überdehnung der Bauchhaut während der Schwangerschaft, ermöglicht Ihnen die Bauchdeckenplastik eine Straffung der Haut im Sinne einer Entfernung des Kugelbauch-Phänomens unterhalb des Bauchnabels. Darüber hinaus hilft Ihnen die Operation bei Narbenbildung in Folge eines Kaiserschnittes oder eines gynäkologisch-operativen Eingriffs.
Eine Bauchstraffung kann nicht durchgeführt werden, wenn erhebliches generalisiertes Übergewicht vorliegt. Hier sollte zunächst eine Gewichtsreduktion stattfinden.

Für einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten nach der Operation sollte auf intensivere sportliche Aktivitäten verzichtet werden. Ebenso ist ein völliger Verzicht auf Nikotin und Alkohol in den ersten vier Wochen nach der Operation erforderlich.

Die Ergebnisse einer Bauchstraffung sind in erster Linie positiv, nicht zuletzt auf Grund des dauerhaften Erfolges. Fettgewebe kann sich nicht mehr neu bilden an den Stellen, an denen es entfernt wurde. Entscheidend ist jedoch ein Beibehalten des Gewichtes nach dem operativen Eingriff, damit keine Verformungen der Bauchkontur stattfinden.

Die Kosten werden nur in seltenen Fällen von den Krankenkassen übernommen. Ein Ausschlusskriterium ist in jedem Fall ein rein ästhetisch motiviertes Interesse. Lediglich medizinische Gründe, beispielsweise dauerhafte Ekzembildung in den Hautfalten oder massive psychische Beeinträchtigungen können zu einer Kostenübernahme führen. Hierfür sind ein Gutachten und eine Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenkasse erforderlich.

Nützliche Tipps:

    Kreditvergleich vor der Schönheits-OP

    Wenn Sie ohnehin planen, Ihren ästhetischen Eingriff zu finanzieren, empfielt sich ein unabhängiger Kreditvergleich im Vorfeld. Hierdurch lässt sich gegenüber den in den Kliniken angebotenen Konditionen oftmals bares Geld sparen.

    » Zum Kreditvergleich